NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-435-2022

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Kurze Antwort

Beim selektiven Bachenabschuss sind Leitbachen zu schonen, da sie die Rotte führen und für Sozialstruktur und Nachwuchs entscheidend sind.

  • A)es dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden
  • B)Leitbachen sind zu schonen
  • C)es dürfen nur Geltbachen erlegt werden
Erklärung

Führende und insbesondere Leitbachen stabilisieren Rotten und verhindern vermehrte Schäden und Verwaisungen. Selektiv bejagt man eher nachgeordnete, nicht führende Bachen; pauschale Gewichtsgrenzen oder nur Geltbachen sind nicht weidgerecht.

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