Kurze Antwort
Richtig sind: die Abgabe von Wild in mehr als einer „geringen Menge“ und die Abgabe von zerwirktem Wild.
Die VO (EG) 852/2004 greift, sobald du als Lebensmittelunternehmer über „kleine Mengen“ hinaus abgibst oder Wild bereits verarbeitet/zerwirkt ist – dann gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen an Räume, Prozesse und Eigenkontrollen. Die bloße Abgabe eines Frischlings in der Decke an ein örtliches Restaurant fällt unter „kleine Mengen von Primärerzeugnissen“ (LMHV) und unterliegt daher nicht unmittelbar der 852/2004.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.