NiedersachsenRechtNDS-RE-357-2022

Die Doppelflinte ist im Sinne der waffenrechtlichen Vorschriften eine....

Kurze Antwort

Die Doppelflinte ist im Sinne der waffenrechtlichen Vorschriften eine Einzelladerwaffe.

  • A)Einzelladerwaffe.
  • B)Repetierwaffe.
  • C)halbautomatische Waffe.
Erklärung

Sie besitzt zwei Läufe, aber kein Magazin. Vor jedem Schuss wird die jeweilige Patrone von Hand in das Patronenlager eingelegt.

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