NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-194-2022

Die Faustregel für die Reichweite von Schroten in Metern beträgt...

Kurze Antwort

Die Faustregel lautet: Reichweite in Metern = 100 × Schrotgröße in Millimetern.

  • A)1000 x Schrotgröße in mm.
  • B)100 x Schrotgröße in mm.
  • C)10 x Schrotgröße in mm.
Erklärung

Der Gefahrenbereich eines Schrotschusses wird mit Schrotkorngröße × 100 m berechnet, z. B. 3,0 mm Schrot ≈ 300 m. Diese Regel dient der Sicherheitseinschätzung des Hintergeländes.

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