NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-57-2022

Die Innenorgane eines frisch aufgebrochenen Rehs weisen wucherartige Veränderungen auf. Dürfen Sie als Erleger des Rehs das Wildbret ohne amtliche Fleischuntersuchung veräußern?

Kurze Antwort

Nein, das Wildbret darf ohne amtliche Fleischuntersuchung nicht veräußert werden.

  • A)nein, aber es darf der Eigenverwertung zugeführt werden
  • B)nein, weil es sich um bedenkliche Merkmale handelt, die einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden müssen
  • C)es bestehen keine Bedenken, das Wild zu veräußern
Erklärung

Wucherartige Veränderungen an den Innenorganen sind bedenkliche Merkmale. Soll das Wildbret verwertet werden, müssen der Wildkörper und die zugehörigen Organe amtlich untersucht werden.

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