Kurze Antwort
Nein, das Wildbret darf ohne amtliche Fleischuntersuchung nicht veräußert werden.
Wucherartige Veränderungen an den Innenorganen sind bedenkliche Merkmale. Soll das Wildbret verwertet werden, müssen der Wildkörper und die zugehörigen Organe amtlich untersucht werden.
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