NiedersachsenRechtNDS-RE-549-2022

Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelrichtlinie)

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.</p>.

  • A)beschreibt die Anforderungen, die in Europa beheimatete Vogelarten an ihre Biotope stellen.
  • B)<p>regelt den Schutz, die Bewirtschaftung und Regulierung sämtlicher Vogelarten, die in den Mitgliedsstaaten heimisch sind.</p>
  • C)<p>regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft.</p>
Erklärung

Richtig ist Option 2: Die EG‑Vogelschutzrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, sämtliche heimischen Vogelarten zu schützen, ihre Bestände nachhaltig zu bewirtschaften und die Jagd rechtlich zu regeln (z. B. Jagdbare Arten in Anhang II). Option 1 beschreibt Biotopansprüche (kein Richtlinieninhalt), Option 3 verwechselt sie mit CITES/EG-Artenschutzverordnung zum Handelsrecht.

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