NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-132-2022

Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose- Treibladungen verschossen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein.
  • B)Ja.
  • C)Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.
Erklärung

Richtig ist: Nein. Das Beschusszeichen SP/PN steht für Schwarzpulverbeschuss (poudre noir). Solche Waffen sind nur für Schwarzpulver zugelassen; Nitrocellulosepulver (Nitro) erzeugt deutlich höhere Drücke und darf daraus nicht verschossen werden.

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