NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-8-2022

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Sträucher zurückgeschnitten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja
  • B)nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers
  • C)nein
Erklärung

Nein, in der freien Landschaft ist der starke Rückschnitt oder das Beseitigen von Hecken, Sträuchern und Gehölzen vom 1. März bis 30. September verboten (§ 39 BNatSchG), um Brut- und Nistplätze zu schützen. Erlaubt sind in dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung, kein „auf-den-Stock-setzen“ oder Roden.

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