Kurze Antwort
In Naturschutzgebieten dürfen Wildfütterungen angelegt werden, sofern die jeweilige Naturschutzverordnung dies nicht verbietet.
Ein generelles Verbot gilt nicht für alle Naturschutzgebiete. Maßgeblich sind die Bestimmungen der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und die geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
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