Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Im befriedeten Besitztum darf ohne Schießerlaubnis nur mit bauartzugelassenen Luftdruck-/Federdruck- oder CO₂-Waffen bis 7,5 Joule („F im Fünfeck“) geschossen werden. Randfeuerwaffen wie .22 lfB gelten als Schusswaffen mit höherer Energie und sind dort nicht zulässig – auch nicht hinter 2 m Mauer.
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