NiedersachsenRechtNDS-RE-231-2022

Dürfen Jagdhunde außerhalb von befriedeten Bezirken in fremden Revieren jagdlich ausgebildet werden?

Kurze Antwort

Jagdhunde dürfen außerhalb befriedeter Bezirke in fremden Revieren jagdlich ausgebildet werden, wenn der Jagdausübungsberechtigte zugestimmt hat.

  • A)Dies ist in keinem Fall gestattet
  • B)Nur wenn kein eigenes Revier zur Verfügung steht
  • C)Wenn der Jagdausübungsberechtigte des fremden Reviers zugestimmt hat
Erklärung

Die Jagdhundeausbildung außerhalb befriedeter Bezirke gilt als Jagdausübung. Deshalb ist die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten des fremden Reviers erforderlich.

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