Kurze Antwort
Jagdhunde dürfen außerhalb befriedeter Bezirke in fremden Revieren jagdlich ausgebildet werden, wenn der Jagdausübungsberechtigte zugestimmt hat.
Die Jagdhundeausbildung außerhalb befriedeter Bezirke gilt als Jagdausübung. Deshalb ist die Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten des fremden Reviers erforderlich.
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