Kurze Antwort
Richtig ist: ja.
Ja, denn das EU-weite Bleischrotverbot gilt nur in und an Feuchtgebieten samt 100‑m-Pufferzone. Abseits solcher Feuchtgebiete darf Wasserwild wie die Krickente mit Bleischrot bejagt werden; Schonzeitregelungen sind separat zu beachten.
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