NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-37-2022

Dürfen Leuchtspurpatronen ohne Erlaubnisschein erworben werden?

Kurze Antwort

Nein, Leuchtspurpatronen sind verbotene Munition und dürfen ohne Erlaubnisschein nicht erworben werden.

  • A)Nein, es handelt sich um verbotene Munition.
  • B)Ja, da es keine Munition ist.
Erklärung

Leuchtspurmunition fällt unter verbotene Munition nach WaffG. Der Erwerb, Besitz und Umgang sind ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung untersagt. Option 2 ist falsch, da es sich eindeutig um Munition handelt.

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