Kurze Antwort
Nein, Leuchtspurpatronen sind verbotene Munition und dürfen ohne Erlaubnisschein nicht erworben werden.
Leuchtspurmunition fällt unter verbotene Munition nach WaffG. Der Erwerb, Besitz und Umgang sind ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung untersagt. Option 2 ist falsch, da es sich eindeutig um Munition handelt.
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