NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-23-2022

Dürfen Schalldämpfer erworben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.</p>.

  • A)Ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen.
  • B)Nein.
  • C)<p>Ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht. Ein Voreintrag in die Waffenbesitzkarte ist nicht erforderlich.</p>
Erklärung

Richtig ist Option 3: Schalldämpfer stehen waffenrechtlich der Schusswaffe gleich und sind erlaubnispflichtig, werden also in die WBK eingetragen. Seit der Gesetzesänderung 2020 braucht es zum Erwerb jedoch keinen Voreintrag; nach Kauf muss der Dämpfer binnen 14 Tagen in die WBK eingetragen und wie eine Langwaffe gesichert aufbewahrt werden.

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