NiedersachsenRechtNDS-RE-208-2022

Dürfen Sie als Jäger eine verwilderte Haustaube erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)ja, aber nur außerhalb der Setz- und Brutzeit
  • B)ja, aber nur bei großen Taubenschäden auf den Feldern
  • C)nein
Erklärung

Richtig ist: nein. Verwilderte Haustauben unterliegen nicht dem Jagdrecht, daher besteht keine Jagdausübungsbefugnis. Maßnahmen gegen Taubenschäden fallen ggf. unter Gefahrenabwehr/Ordnungsrecht der Kommune, nicht unter die Jagd.

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