NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-188-2022

Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

Kurze Antwort

Richtig ist: Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden.

  • A)<p>Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht und außerhalb nur in einer Entfernung von 100 m entfacht werden</p>
  • B)Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
  • C)Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden
Erklärung

Richtig ist Option 2: Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden. Hintergrund: Während der Gesellschaftsjagd (z. B. Mittagspause bei Treibjagd) ist ein wärmendes Feuer zulässig, sofern Sicherheits- und Brandschutz beachtet werden. Die pauschalen Verbote in Option 1 und 3 treffen so nicht zu.

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