Kurze Antwort
Richtig ist: Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden.
Richtig ist Option 2: Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden. Hintergrund: Während der Gesellschaftsjagd (z. B. Mittagspause bei Treibjagd) ist ein wärmendes Feuer zulässig, sofern Sicherheits- und Brandschutz beachtet werden. Die pauschalen Verbote in Option 1 und 3 treffen so nicht zu.
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