NiedersachsenRechtNDS-RE-493-2022

Dürfen Sie auf einer Schießstätte Ihre Sportwaffe einem Vereinskameraden, der keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, in Ihrem Beisein zur Ansicht übergeben?

Kurze Antwort

Ja, die Sportwaffe darf auf der Schießstätte einem Vereinskameraden ohne waffenrechtliche Erlaubnis in Ihrem Beisein zur Ansicht übergeben werden.

  • A)Ja.
  • B)Dies ist nur zum Probeschießen erlaubt.
  • C)Nur wenn der Stand für dieses Kaliber zugelassen ist.
Erklärung

Auf Schießstätten ist das vorübergehende Überlassen zum Ansehen im Beisein eines Berechtigten zulässig. Probeschießen oder Kaliberzulassung sind hierfür nicht erforderlich, solange keine sonstigen Vorschriften verletzt werden.

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