Kurze Antwort
Ja, die Sportwaffe darf auf der Schießstätte einem Vereinskameraden ohne waffenrechtliche Erlaubnis in Ihrem Beisein zur Ansicht übergeben werden.
Auf Schießstätten ist das vorübergehende Überlassen zum Ansehen im Beisein eines Berechtigten zulässig. Probeschießen oder Kaliberzulassung sind hierfür nicht erforderlich, solange keine sonstigen Vorschriften verletzt werden.
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