NiedersachsenRechtNDS-RE-115-2022

Dürfen Sie einen Rothirsch, der sich schwer verletzt hat, in der Schonzeit ohne vorherige Genehmigung durch die Jagdbehörde erlegen?

Kurze Antwort

Ja, ein schwer verletzter Rothirsch darf in der Schonzeit unverzüglich erlegt werden, um vermeidbare Schmerzen oder Leiden zu verhindern.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nach § 22a BJagdG ist krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild unverzüglich zu erlösen. Eine vorherige Genehmigung der Jagdbehörde ist dafür nicht erforderlich; die Pflicht zum Tierschutz hat Vorrang. Regulations may vary depending on the federal state.

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