Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Die richtige Antwort ist: Nein. Begründung: Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 c BJG ist das Schießen auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, verboten. Eine Selbstladeflinte, aus der ohne Nachladen 5 Schüsse abgegeben werden können, ist damit für die Entenjagd unzulässig. Regulär sind max. 3 Patronen (2 im Magazin + 1 im Lauf) erlaubt.
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