Kurze Antwort
Richtig ist: Das ist waffenrechtlich erlaubt.
Ja, mit einem Druckluftgewehr mit „F im Fünfeck“ (E0 ≤ 7,5 J) darfst du im eigenen befriedeten Besitztum, also auch im Keller, schießen, wenn niemand gefährdet oder belästigt wird und die Geschosse den Bereich nicht verlassen können. Schießen mit stärkeren Feuerwaffen (.22 l.r. etc.) wäre dagegen außerhalb zugelassener Schießstätten nicht erlaubt.
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