NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-45-2022

Dürfen Sie mit einem Druckluftgewehr (E0 max. 7,5 J) in Ihrem Keller schießen, wenn sichergestellt ist, dass hierbei niemand gefährdet wird?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das ist waffenrechtlich erlaubt.

  • A)Das ist waffenrechtlich erlaubt.
  • B)Nein, das ist verboten.
  • C)<p>Nein, ich darf nur mit sogenannten Spielgeräten (Energie 0,08 J) außerhalb von Schießständen schießen.</p>
Erklärung

Ja, mit einem Druckluftgewehr mit „F im Fünfeck“ (E0 ≤ 7,5 J) darfst du im eigenen befriedeten Besitztum, also auch im Keller, schießen, wenn niemand gefährdet oder belästigt wird und die Geschosse den Bereich nicht verlassen können. Schießen mit stärkeren Feuerwaffen (.22 l.r. etc.) wäre dagegen außerhalb zugelassener Schießstätten nicht erlaubt.

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