Kurze Antwort
Nein, mit einer beschusspflichtigen Schusswaffe ohne angebrachtes Beschusszeichen dürfen auf dem Schießstand niemals Probeschüsse abgegeben werden.
Das Beschusszeichen bestätigt die Prüfung der Waffe durch ein anerkanntes Beschussamt. Fehlt es, darf die Waffe nicht auf dem Schießstand verwendet werden.
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