NiedersachsenRechtNDS-RE-402-2022

Dürfen Sie mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?

Kurze Antwort

Nein, mit einer beschusspflichtigen Schusswaffe ohne angebrachtes Beschusszeichen dürfen auf dem Schießstand niemals Probeschüsse abgegeben werden.

  • A)Ja, das Probeschießen ist gestattet.
  • B)Nein, das ist niemals gestattet.
  • C)Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.
Erklärung

Das Beschusszeichen bestätigt die Prüfung der Waffe durch ein anerkanntes Beschussamt. Fehlt es, darf die Waffe nicht auf dem Schießstand verwendet werden.

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