NiedersachsenRechtNDS-RE-402-2022

Dürfen Sie mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, das ist niemals gestattet.

  • A)Ja, das Probeschießen ist gestattet.
  • B)Nein, das ist niemals gestattet.
  • C)Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.

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