NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-188-2022

Dürfen Sie mit Munition .22 l.r. auf dem eigenen befriedeten Besitztum schießen?

Kurze Antwort

Nein, auf dem eigenen befriedeten Besitztum darf nicht mit .22 l.r. geschossen werden.

  • A)Nein.
  • B)Ja, wenn Personen und bedeutende Sachwerte nicht zu Schaden kommen können.
  • C)Ja, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
Erklärung

Randfeuer-Kleinkaliber wie .22 l.r. sind außerhalb zugelassener Schießstätten im befriedeten Besitztum unzulässig. Erlaubt sind dort nur frei erwerbbare Druckluft-/Federdruckwaffen bis 7,5 Joule mit F-im-Fünfeck, sofern Geschosse das Grundstück nicht verlassen.

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