NiedersachsenRechtNDS-RE-400-2022

Dürfen Sie mit nachgebauten Vorderladerschusswaffen ohne Beschusszeichen auf Schießstätten schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.</p>.

  • A)<p>Ja, weil es sich hier um Nachbauten von historischen Schusswaffen (Original vor 1891 hergestellt) handelt.</p>
  • B)<p>Grundsätzlich nein, alle nach dem 01.01.1891 hergestellten Feuerwaffen müssen amtliche Beschusszeichen tragen.</p>
  • C)Ja, aber nur bei einläufigen Vorderladerschusswaffen.

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