NiedersachsenRechtNDS-RE-510-2022

Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?

Kurze Antwort

Ja, zulässig ist die eigene Bearbeitung von Abzug, Visierung und Schaft; Eingriffe an wesentlichen Teilen sind ohne Erlaubnis verboten.

  • A)Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.
  • B)Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
  • C)Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.
Erklärung

Nur nicht-essentielle Teile dürfen jagdlich angepasst werden, um die Schussleistung zu verbessern. Änderungen an wesentlichen Teilen (z. B. Lauf, Verschluss, Patronenlager) sind erlaubnispflichtig und gehören in die Hand eines Berechtigten.

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