Kurze Antwort
Ja, zulässig ist die eigene Bearbeitung von Abzug, Visierung und Schaft; Eingriffe an wesentlichen Teilen sind ohne Erlaubnis verboten.
Nur nicht-essentielle Teile dürfen jagdlich angepasst werden, um die Schussleistung zu verbessern. Änderungen an wesentlichen Teilen (z. B. Lauf, Verschluss, Patronenlager) sind erlaubnispflichtig und gehören in die Hand eines Berechtigten.
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