NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-67-2022

Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBK-pflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?

Kurze Antwort

Ja, sofern der Vereinskamerad selbst eine WBK besitzt und die Waffe in einem geeigneten, zertifizierten Sicherheitsbehältnis aufbewahren kann.

  • A)Ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über ein entsprechendes Behältnis verfügt.
  • B)Nein, das ist nicht gestattet.
  • C)Dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet.
  • D)Nur, wenn er ein entsprechendes Behältnis besitzt.
Erklärung

Vorübergehende Verwahrung ist nur durch Berechtigte zulässig. Erforderlich sind waffenrechtliche Erlaubnis (WBK) und ein Waffenschrank mit passendem Widerstandsgrad; bloße Vereinszugehörigkeit oder nur ein Schrank genügt nicht.

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