NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-498-2022

Dürfen Sie während einer Waldtreibjagd den Stand verlassen, um zu verhindern, dass der Vorstehhund eines anderen Schützen den von Ihnen erlegten Hasen ergreift und wegträgt?

Kurze Antwort

Nein, während der Waldtreibjagd darf der Stand nicht verlassen werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Aus Sicherheits- und Organisationsgründen ist das Verbleiben am Stand Pflicht; Ausnahmen gibt nur der Jagdleiter. Apport und Nachsuche werden nach dem Treiben mit brauchbarem Hund geregelt.

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