Kurze Antwort
Richtig ist: nein.
Richtig ist „nein“. Bei Tollwutverdacht muss der ganze Kopf (bzw. das Stück mit Balg) der Veterinärbehörde zur Untersuchung vorgelegt werden; Trophäen dürfen vorher nicht abgesetzt werden, weil für den Nachweis das Gehirn/Nervengewebe unversehrt benötigt wird. Regeln können je nach Bundesland im Detail variieren.
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