NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-254-2022

Dürfen Trophäen von tollwutverdächtigem Wild vor der Untersuchung entfernt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: nein.

  • A)nur der Kopfschmuck von männlichen Stücken
  • B)ja
  • C)nein
Erklärung

Richtig ist „nein“. Bei Tollwutverdacht muss der ganze Kopf (bzw. das Stück mit Balg) der Veterinärbehörde zur Untersuchung vorgelegt werden; Trophäen dürfen vorher nicht abgesetzt werden, weil für den Nachweis das Gehirn/Nervengewebe unversehrt benötigt wird. Regeln können je nach Bundesland im Detail variieren.

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