NiedersachsenRechtNDS-RE-353-2022

Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?

Kurze Antwort

Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt, anhand behördlicher Abfragen und Prüfungen.

  • A)Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt.
  • B)Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.
  • C)Die Zuverlässigkeit wird durch die Jägerschaft festgestellt.
Erklärung

Die Behörde holt u. a. Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, Polizei- und Verfassungsschutzstellen ein und bewertet diese. Eine persönliche Vorstellung oder Beurteilung durch die Jägerschaft ist hierfür nicht maßgeblich.

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