NiedersachsenRechtNDS-RE-353-2022

Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt.

  • A)Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt.
  • B)<p>Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.</p>
  • C)Die Zuverlässigkeit wird durch die Jägerschaft festgestellt.

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