Kurze Antwort
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde festgestellt, anhand behördlicher Abfragen und Prüfungen.
Die Behörde holt u. a. Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, Polizei- und Verfassungsschutzstellen ein und bewertet diese. Eine persönliche Vorstellung oder Beurteilung durch die Jägerschaft ist hierfür nicht maßgeblich.
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