NiedersachsenRechtNDS-RE-224-2022

Ein angeschossener Fuchs verendet in einem eingezäunten mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück am Rande der Ortschaft. Der Grundstückseigentümer verwehrt Ihnen als Revierinhaber den Zutritt und möchte den Fuchs behalten. Darf er die Herausgabe verweigern?

Kurze Antwort

Ja, der Eigentümer eines bebauten und eingefriedeten Grundstücks darf die Herausgabe verweigern.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Das Grundstück ist ein befriedeter Bezirk, in dem die Jagdausübung ruht und der Zutritt verwehrt werden kann. Aneignungsrechte des Jagdausübungsberechtigten treten hier zurück.

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