NiedersachsenRechtNDS-RE-300-2022

Ein Autofahrer fährt ein Reh an und nimmt das Stück mit. Welcher Tatbestand liegt vor?

Kurze Antwort

Richtig sind: Jagdwilderei und Straftat.

  • A)Jagdwilderei
  • B)Straftat
  • C)Ordnungswidrigkeit
Erklärung

Richtig ist Jagdwilderei und damit eine Straftat. Wer angefahrenes oder verendetes Wild an sich nimmt, eignet sich eine dem Jagdrecht unterliegende Sache zu und verletzt damit fremdes Jagd- bzw. Jagdausübungsrecht (§ 292 StGB). Es handelt sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.

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