Kurze Antwort
Richtig sind: Jagdwilderei und Straftat.
Richtig ist Jagdwilderei und damit eine Straftat. Wer angefahrenes oder verendetes Wild an sich nimmt, eignet sich eine dem Jagdrecht unterliegende Sache zu und verletzt damit fremdes Jagd- bzw. Jagdausübungsrecht (§ 292 StGB). Es handelt sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit.
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