NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-156-2022

Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts...

Kurze Antwort

Richtig ist: keine halbautomatische Waffe.

  • A)eine vollautomatische Waffe.
  • B)keine halbautomatische Waffe.
  • C)eine halbautomatische Waffe.
Erklärung

Ein Double-Action-Revolver repetiert nicht selbst: Beim Durchziehen des Abzugs wird nur die Trommel weitergedreht und der Hahn gespannt/ausgelöst, pro Abzugsbetätigung fällt genau ein Schuss. Damit ist er weder voll- noch halbautomatisch; waffenrechtlich gilt: „Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen.“

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