Kurze Antwort
Richtig ist: keine halbautomatische Waffe.
Ein Double-Action-Revolver repetiert nicht selbst: Beim Durchziehen des Abzugs wird nur die Trommel weitergedreht und der Hahn gespannt/ausgelöst, pro Abzugsbetätigung fällt genau ein Schuss. Damit ist er weder voll- noch halbautomatisch; waffenrechtlich gilt: „Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen.“
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