NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-99-2022

Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?

Kurze Antwort

Ja, der Rückschnitt ist erlaubt, aber nur außerhalb der Vegetationszeit von Oktober bis Februar.

  • A)Ja, ohne Einschränkung
  • B)Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar)
Erklärung

Nach Naturschutzrecht dürfen Hecken in der Brut- und Vegetationszeit (1. März bis 30. September) nicht stark beschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Pflegeschnitte sind in der Schonzeit nur sehr eingeschränkt zulässig.

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