Kurze Antwort
Ja, der Rückschnitt ist erlaubt, aber nur außerhalb der Vegetationszeit von Oktober bis Februar.
Nach Naturschutzrecht dürfen Hecken in der Brut- und Vegetationszeit (1. März bis 30. September) nicht stark beschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Pflegeschnitte sind in der Schonzeit nur sehr eingeschränkt zulässig.
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