Kurze Antwort
Nein, das Roden der Hecke und Abbrennen des restlichen Bewuchses am Feldrain ist unzulässig.
Hecken und Feldgehölze sind als wichtige Lebensräume für Niederwild und Brutvögel geschützt. Ihre Entfernung oder das Abbrennen widerspricht dem Naturschutz und der Hegepflicht und ist ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt.
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