NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-94-2022

Ein Feldrain ist mit einer Hecke aus Schlehe und Weißdorn bestockt. Der Grundbesitzer empfindet diese Hecke als störend. Deswegen rodet er die Fläche und brennt den restlichen Bewuchs nieder. Ist dies zulässig?

Kurze Antwort

Nein, das Roden der Hecke und Abbrennen des restlichen Bewuchses am Feldrain ist unzulässig.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Hecken und Feldgehölze sind als wichtige Lebensräume für Niederwild und Brutvögel geschützt. Ihre Entfernung oder das Abbrennen widerspricht dem Naturschutz und der Hegepflicht und ist ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt.

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