Kurze Antwort
Richtig ist: jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes.
„Gegenwärtig“ heißt: Der Angriff läuft schon oder steht unmittelbar bevor; „rechtswidrig“: der Angreifer hat kein Recht dazu. Notwehr greift nur in dieser akuten Lage gegen einen menschlichen Angriff auf ein Individualrechtsgut (z. B. Leib, Leben, Eigentum). Bloße Drohungen für später oder bereits abgeschlossene Angriffe rechtfertigen keine Notwehr.
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