NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-98-2022

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Kurze Antwort

Nein, die Rodung einer Hecke in der freien Natur ist nach Naturschutzrecht grundsätzlich nicht erlaubt.

  • A)Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
  • B)Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
  • C)Nein
Erklärung

Hecken sind geschützte Landschaftsbestandteile und wichtige Biotope. Ihre Beseitigung stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar und ist daher unzulässig; zeitliche Ausnahmen (Vegetationszeit) gelten nur für Pflegeschnitte, nicht für Rodungen.

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