NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-98-2022

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
  • B)Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
  • C)Nein

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