NiedersachsenRechtNDS-RE-58-2022

Ein Hauseigentümer will auf seinem befriedeten Bezirk einen Steinmarder fangen. Was muss er dabei beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: er benötigt einen gültigen Jagdschein und einen Fallenschein (Fangjagdbescheinigung).

  • A)er benötigt einen gültigen Jagdschein und einen Fallenschein (Fangjagdbescheinigung)
  • B)er benötigt eine Genehmigung der Jagdbehörde
  • C)er muss die Jagd- und Schonzeit beachten
Erklärung

Richtig ist Option 1: In befriedeten Bezirken (z. B. Hausgarten) ruht die Jagd grundsätzlich. Will der Eigentümer dort selbst einen Steinmarder fangen, darf er das nur mit gültigem Jagdschein und Fangjagdbescheinigung; eine extra Genehmigung der Jagdbehörde ist dafür nicht erforderlich, und Schonzeiten gelten hier nicht als Voraussetzung der Frageoptionen.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten