Kurze Antwort
Vor dem Erwerb des Revolvers muss die Waffenbehörde einen Voreintrag in die Waffenbesitzkarte vornehmen; erst danach darf der Revolver gekauft werden.
Für Kurzwaffen benötigen Jäger stets einen Voreintrag (Modell und Kaliber) in der WBK. Ohne diesen erteilt der Händler keinen Verkauf; die nachträgliche Vorlage innerhalb von 14 Tagen genügt hier nicht.
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