Kurze Antwort
Richtig ist: handelt legal.
Richtig ist: handelt legal. Nach § 22a BJagdG ist schwerkrankes oder krankgeschossenes Wild unverzüglich zu erlegen, um Leiden zu vermeiden. Der Fangschuss auf das angefahrene Stück dient der Tierseuchen- und Tierschutzpflicht; Jagdwilderei liegt nicht vor, da kein Zueignungswille besteht und der Fangschuss zur Leidensverkürzung erfolgt.
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