NiedersachsenRechtNDS-RE-302-2022

Ein Jäger fährt außerhalb seines Jagdbezirks auf der Straße ein Stück Rehwild an, welches lebend im Straßengraben liegen bleibt. Mit seiner Flinte gibt er dem Reh einen Fangschuss. Der Jäger ...

Kurze Antwort

Richtig ist: handelt legal.

  • A)begeht eine Straftat (Jagdwilderei)
  • B)begeht eine Ordnungswidrigkeit (zur Jagd ausgerüstet im fremden Revier)
  • C)begeht eine Ordnungswidrigkeit (Schuss mit Flinte auf Schalenwild)
  • D)handelt legal
Erklärung

Richtig ist: handelt legal. Nach § 22a BJagdG ist schwerkrankes oder krankgeschossenes Wild unverzüglich zu erlegen, um Leiden zu vermeiden. Der Fangschuss auf das angefahrene Stück dient der Tierseuchen- und Tierschutzpflicht; Jagdwilderei liegt nicht vor, da kein Zueignungswille besteht und der Fangschuss zur Leidensverkürzung erfolgt.

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