NiedersachsenRechtNDS-RE-85-2022

Ein Jäger löst am 22.07.2005 erstmals einen Jahresjagdschein. Wann erwarb er frühestens die Jagdpachtfähigkeit?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>am 23. Juli 2008, wenn er an diesem Tage einen Jagdschein besitzt und bis dahin durchgängig besessen hat</p>.

  • A)am 1. April 2008
  • B)<p>am 23. Juli 2008, wenn er an diesem Tage einen Jagdschein besitzt und bis dahin durchgängig besessen hat</p>
  • C)am 21. Juli 2009
Erklärung

Pachtfähigkeit setzt drei volle Jahre Besitz eines Jahresjagdscheins voraus (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Start war am 22.07.2005; die 36 Monate sind am 22.07.2008 erfüllt, pachtfähig ist man folglich am Folgetag, dem 23.07.2008 – aber nur, wenn an diesem Tag ein gültiger Jagdschein vorliegt und der Besitz durchgängig war. Die anderen Daten treffen diese 36‑Monats‑Frist nicht korrekt.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten