NiedersachsenRechtNDS-RE-253-2022

Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk

Kurze Antwort

Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht.

  • A)kraft Gesetzes als eigenes Recht
  • B)mittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Jagdbehörde
  • C)überhaupt nicht; die hat nur ein Jagdaufseher
Erklärung

Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht. Der Jagdausübungsberechtigte (z. B. Revierpächter oder Eigenjagdbesitzer) ist von Gesetzes wegen jagdschutzberechtigt und für den Jagdschutz in seinem Revier verantwortlich. Eine besondere Bestätigung der Behörde braucht er dafür nicht; bestätigte Jagdaufseher kommen zusätzlich in Betracht, ersetzen ihn aber nicht.

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