Kurze Antwort
Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht.
Richtig ist: kraft Gesetzes als eigenes Recht. Der Jagdausübungsberechtigte (z. B. Revierpächter oder Eigenjagdbesitzer) ist von Gesetzes wegen jagdschutzberechtigt und für den Jagdschutz in seinem Revier verantwortlich. Eine besondere Bestätigung der Behörde braucht er dafür nicht; bestätigte Jagdaufseher kommen zusätzlich in Betracht, ersetzen ihn aber nicht.
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