NiedersachsenRechtNDS-RE-294-2022

Ein Jagdausübungsberechtigter erlegt am 15. Juni in seinem Revier ein Alttier. Wie ist dieser Sachverhalt rechtlich zu bewerten?

Kurze Antwort

Richtig sind: Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen und Die Handlung kann einen Verstoß gegen den Elterntierschutz darstellen.

  • A)Die Handlung war rechtlich zulässig
  • B)Die Handlung kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen
  • C)Die Handlung kann ein Schonzeitvergehen (Straftatbestand) darstellen
  • D)Die Handlung kann einen Verstoß gegen den Elterntierschutz darstellen

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