Kurze Antwort
Das Erlegen eines Alttiers am 15. Juni stellt regelmäßig ein Schonzeitvergehen (Straftat) dar und kann zugleich einen Verstoß gegen den Elterntierschutz bedeuten.
Alttiere haben zu dieser Zeit Schonzeit; zudem schützt der Elterntierschutz führende Muttertiere bis zum Selbständigwerden der Kälber. Ein Abschuss kann daher strafbar und tierschutzrechtlich unzulässig sein. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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