NiedersachsenRechtNDS-RE-572-2022

Ein Jagdgast hat 3 Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alle 3 Frischlinge.

  • A)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling
  • B)Alle 3 Frischlinge
  • C)Nur die beiden Frischlinge, die er verschenkt und selbst behält

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