NiedersachsenRechtNDS-RE-572-2022

Ein Jagdgast hat 3 Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?

Kurze Antwort

Alle drei Frischlinge unterliegen der verpflichtenden Trichinenuntersuchung.

  • A)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling
  • B)Alle 3 Frischlinge
  • C)Nur die beiden Frischlinge, die er verschenkt und selbst behält
Erklärung

Schwarzwild kann Träger von Trichinen sein, unabhängig davon, ob das Wild selbst verzehrt, verschenkt oder verkauft werden soll. Eine Verwendung oder Abgabe ist erst nach negativem Untersuchungsergebnis zulässig.

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