NiedersachsenRechtNDS-RE-575-2022

Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor bei einem Verkehrsunfall einen offenen Knochenbruch erlitten hatte, erlegt. Der Revierinhaber will das Reh dem Erleger zum eigenen Verzehr käuflich überlassen. Muss es vor dem Verzehr der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Ein offener Knochenbruch, der nicht durch den Schuss entstanden ist, gilt als bedenkliches Merkmal. Solches Wild muss gemäß Tier-LMHV vor der Verwertung der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden – auch beim Eigenverbrauch.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Ein Jagdgast hat im September ein Schmalreh, das zwei Tage zuvor… | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi