Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Ein offener Knochenbruch, der nicht durch den Schuss entstanden ist, gilt als bedenkliches Merkmal. Solches Wild muss gemäß Tier-LMHV vor der Verwertung der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden – auch beim Eigenverbrauch.
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