Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, er darf ihn aufbrechen, aber nicht fortschaffen.
Richtig ist: Ja, aufbrechen ja – fortschaffen nein. Begründung: Verendet Schalenwild in Sichtweite jenseits der Grenze ohne Wildfolgevereinbarung, darf der Schütze zur weidgerechten Versorgung über die Grenze gehen und das Stück aufbrechen, aber er hat kein Aneignungsrecht am Wildbret. Das Stück bleibt im Eigentum des Nachbarreviers und darf nicht mitgenommen werden. Regulations may vary depending on the federal state.
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