NiedersachsenRechtNDS-RE-221-2022

Ein Jagdgast schießt auf einen Rehbock, der schwer krank in das Nachbarrevier überwechselt und dort in Sichtweite von der Jagdgrenze verendet. Darf der Jagdgast ohne Waffe in das Nachbarrevier gehen, um den Bock aufzubrechen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere keine besondere Wildfolge vereinbart worden ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, er darf ihn aufbrechen, aber nicht fortschaffen.

  • A)Ja, er darf ihn aufbrechen, aber nicht fortschaffen
  • B)Ja, er darf ihn aufbrechen und fortschaffen
  • C)Nein
Erklärung

Richtig ist: Ja, aufbrechen ja – fortschaffen nein. Begründung: Verendet Schalenwild in Sichtweite jenseits der Grenze ohne Wildfolgevereinbarung, darf der Schütze zur weidgerechten Versorgung über die Grenze gehen und das Stück aufbrechen, aber er hat kein Aneignungsrecht am Wildbret. Das Stück bleibt im Eigentum des Nachbarreviers und darf nicht mitgenommen werden. Regulations may vary depending on the federal state.

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