NiedersachsenRechtNDS-RE-284-2022

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?

Kurze Antwort

Ja, der Revierinhaber muss den Jagdschaden ersetzen, weil er für Handlungen seines Jagdgastes mitverantwortlich ist.

  • A)Ja, der Revierinhaber ist für den Jagdgast mit verantwortlich
  • B)Ja, der Revierinhaber bekommt jedoch den Schaden von der Berufsgenossenschaft erstattet
  • C)Nein, der Jagdgast haftet direkt gegenüber dem Geschädigten
  • D)Der Schaden wird von der Jagdhaftpflichtversicherung erstattet
Erklärung

Nach § 33 Abs. 2 BJagdG haftet der Jagdausübungsberechtigte für Jagdschäden, die durch Jagdgäste verursacht werden. Der Revierinhaber trägt daher die Ersatzpflicht gegenüber dem Grundstückseigentümer.

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