NiedersachsenRechtNDS-RE-251-2022

Ein Jagdpächter beobachtet in seinem Jagdrevier, wie etwa 100 m vom nächsten bewohnten Haus entfernt eine Katze einen Junghasen fängt und frisst. Ist er berechtigt, diese Katze zu töten?

Kurze Antwort

Nein, der Jagdpächter ist nicht berechtigt, die Katze zu töten.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Eine Katze gilt in diesem Fall wegen der Entfernung von nur etwa 100 Metern zum bewohnten Haus nicht als wildernd im Sinne des Jagdschutzes. Zudem ist das Töten wildernder Katzen dem Jagdschutzberechtigten vorbehalten und an die landesrechtlich festgelegte Mindestentfernung gebunden.

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