Kurze Antwort
Nein, der Jagdpächter ist nicht berechtigt, die Katze zu töten.
Eine Katze gilt in diesem Fall wegen der Entfernung von nur etwa 100 Metern zum bewohnten Haus nicht als wildernd im Sinne des Jagdschutzes. Zudem ist das Töten wildernder Katzen dem Jagdschutzberechtigten vorbehalten und an die landesrechtlich festgelegte Mindestentfernung gebunden.
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