NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-323-2022

Ein Jagdpächter will zusammen mit dem Grundstückseigentümer eine Streuobstwiese pflanzen. Muss dabei ein bestimmter Mindestabstand vom Nachbargrundstück eingehalten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Ja“. Bei der Anlage einer Streuobstwiese sind nach Nachbarschaftsrecht Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten (abhängig von der zu erwartenden Baumhöhe, z. B. hochwüchsige Bäume i. d. R. größerer Abstand, oft 3 m). Zusätzlich ist stets die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Ein Jagdpächter will zusammen mit dem Grundstückseigentümer eine… | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi