Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. Bei der Anlage einer Streuobstwiese sind nach Nachbarschaftsrecht Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten (abhängig von der zu erwartenden Baumhöhe, z. B. hochwüchsige Bäume i. d. R. größerer Abstand, oft 3 m). Zusätzlich ist stets die Zustimmung des Grundeigentümers erforderlich. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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