NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-218-2022

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Kurze Antwort

Der Veräußerer muss den Verkauf innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.

  • A)Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  • B)Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
  • C)Für den Veräußerer ist nichts veranlasst
Erklärung

Bei der dauerhaften Überlassung einer Jagdlangwaffe muss der Verkäufer die Erwerbsberechtigung des Käufers prüfen. Anschließend sind die Veräußerungsanzeige und die Austragung aus der Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen zu veranlassen.

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