Kurze Antwort
Der Veräußerer muss den Verkauf innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Berichtigung vorlegen.
Bei der dauerhaften Überlassung einer Jagdlangwaffe muss der Verkäufer die Erwerbsberechtigung des Käufers prüfen. Anschließend sind die Veräußerungsanzeige und die Austragung aus der Waffenbesitzkarte innerhalb von zwei Wochen zu veranlassen.
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