Kurze Antwort
Richtig ist: Dem Landwirt.
Richtig ist: dem Landwirt. Begründung: Der Hühnerstall liegt als befriedeter Bezirk außerhalb der Jagdausübung; dort ruhen die Jagd und das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten. Tötet der Eigentümer dort den Steinmarder rechtmäßig, steht ihm das Aneignungsrecht zu. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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