NiedersachsenRechtNDS-RE-49-2022

Ein Landwirt, dessen Anwesen innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers liegt, hat in seinem Hühnerstall einen Steinmarder getötet. Wem steht das Aneignungsrecht zu?

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Landwirt.

  • A)Dem Landwirt
  • B)Dem Jagdpächter
  • C)Der Jagdgenossenschaft
Erklärung

Richtig ist: dem Landwirt. Begründung: Der Hühnerstall liegt als befriedeter Bezirk außerhalb der Jagdausübung; dort ruhen die Jagd und das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten. Tötet der Eigentümer dort den Steinmarder rechtmäßig, steht ihm das Aneignungsrecht zu. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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