NiedersachsenRechtNDS-RE-87-2022

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Anzeigeberechtigt

Kurze Antwort

Anzeigeberechtigt sind sowohl der Pächter als auch der Verpächter.

  • A)ist nur der Verpächter
  • B)ist nur der Pächter
  • C)sind sowohl der Pächter als auch der Verpächter
Erklärung

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag muss der zuständigen Jagdbehörde angezeigt werden. Diese Pflicht kann sowohl der Pächter als auch der Verpächter erfüllen.

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